* RICHTLINIE 2006/15/EG DER KOMMISSION vom 7. Februar 2006
zur Festlegung einer zweiten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten zur Umsetzung der
Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinien 91/322/EWG und 2000/39/EG sowie der amerikanischen Normen NFPA 55, CGA, IFC 2018, NBIC sowie der OSHA und der ACGIH.

Anwendungsbeispiele:

  • Trockeneis-/CO2-Schneeproduktionsanlagen
  • Orte, an denen Trockeneis verwendet oder gelagert wird, insbesondere unter der Erdoberfläche
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